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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich & Vermittlungsgegenstand

(1) Die Aec-Berlin UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Vermittler“) betreibt unter der Marke AEC-CARS eine Vermittlungsplattform für deutsche Bestellfahrzeuge (Kauf, Finanzierung und Leasing).
(2) Gegenstand der Tätigkeit des Vermittlers ist ausschließlich die Vermittlung von Kauf-, Finanzierungs- und Leasingangeboten zwischen dem Kunden und den bestanbietenden autorisierten deutschen Vertragshändlern bzw. Leasinggesellschaften (Verkäufer / Leasinggeber). Der Vermittler tritt zu keinem Zeitpunkt selbst als Verkäufer oder Händler des Fahrzeugs auf.

§ 2 Unverbindlichkeit der Rabatt- und Preisindikatoren / Haftungsausschluss für Kalkulationen

(1) Die auf dieser Website dargestellten Rabattprozente, Preisvorteile, Einsparungen und Beispielberechnungen stellen unverbindliche Richtwerte und Schätzungen dar. Sie dienen lediglich als Orientierungshilfe.
(2) Der Vermittler übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der berechneten Rabatte und Preise. Eingabefehler, Irrtümer, technische Störungen oder kurzfristige Änderungen der Großkundenkonditionen der Hersteller bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(3) Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Angebotspreis im konkreten, schriftlichen Angebot des vermittelten Vertragshändlers beziehungsweise der Leasinggesellschaft. Aus abweichenden Online-Kalkulationen können keinerlei Ansprüche hergeleitet werden.

§ 3 Leistungserbringung & Vertragsschluss

(1) Die Dienstleistung des Vermittlers gilt als vollständig erbracht, sobald dem Kunden ein verbindliches Angebot des Vertragshändlers übermittelt wurde und der Kunde dieses Angebot annimmt.
(2) Mit der Annahme des Angebots tritt der jeweilige Vertragshändler als Verkäufer auf. Der Verkäufer ist an das übermittelte Angebot gebunden und stellt dem Kunden die finale Fahrzeugrechnung mit der Auslieferung des Fahrzeugs aus.
(3) Der eigentliche Fahrzeugkauf-, Finanzierungs- oder Leasingvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem ausliefernden Vertragshändler bzw. der Leasinggesellschaft zustande.

§ 4 Zusatzdienstleistungen (Optionaler Abholdienst)

(1) Der Vermittler bietet dem Kunden auf Wunsch einen deutschlandweiten Fahrzeug-Abholdienst an. Dieser umfasst die Abholung des Fahrzeugs beim Vertragshändler und die Überführung/Lieferung an den Kunden inklusive einer vollen Kraftstofffüllung zum Pauschalpreis von 600,00 € inkl. MwSt.
(2) Sonstige Dienstleistungen werden gesondert vereinbart und berühren die Fahrzeugvermittlung rechtlich nicht.

§ 5 Allgemeine Haftung

(1) Da der Vermittler nicht Vertragspartner des Kauf- oder Leasingvertrags wird, übernimmt er keine Haftung für Lieferzeiten, Sachmängel, Ausstattungsabweichungen oder sonstige Pflichtverletzungen des Vertragshändlers.
(2) Der Vermittler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 6 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.